Die Stiftung bezweckt, Mitgliedern der Gesellschaft oder ihren Hinterlassenen, welche unverschuldet in Not geraten sind, rasche finanzielle Hilfe zu gewähren. Es soll zu Lasten des Fonds keine langdauernde Hilfe gewährt werden. In besonderen Fällen kann der Stiftungsrat jedoch von dieser Regel abweichen. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.