Zweck der Stiftung ist vorrangig die Unterstützung von Institutionen der Wohltätigkeit und Gemeinnützigkeit. Sie ist somit eine Stiftung mit ausschliesslich gemeinnütziger Zielsetzung. Im Rahmen des Stiftungszwecks kann der Stiftungsrat nach Auszahlung der Unterstützungsbeiträge gemäss Art. 3 hienach, sofern ausreichende Erträgnisse vorhanden sind, einen Preis für herausragende Leistungen im medizinischen Bereich vergeben.