Unterstützung von bedürftigen Einzelpersonen und bedürftigen Familien, von Sozialwerken mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung, von steuerbefreiten Institutionen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus; Unterstützung von bedürftigen Studierenden und privaten Erziehungsinstitutionen, die ihrerseits bedürftige Schüler/Schülerinnen und Studenten/Studentinnen aufnehmen; Unterstützung von nicht gewinnorientierten Bibliotheken, Spitälern und Institutionen der Alters-, Behinderten- sowie Kinder- und Jugendfürsorge.