Führt im Rahmen des Bundesrechts die berufliche Vorsorge für die Behördenmitglieder und das Personal der Stadt Zürich sowie der weiteren der Stiftung angeschlossenen Unternehmen durch, bezweckt einen angemessenen beruflichen Vorsorgeschutz ihrer Versicherten sowie deren Angehörigen gegen die wirtschaftlichen Nachteile von Alter, Invalidität und Tod. Die Leistungen entsprechen mindestens denjenigen gemäss BVG und der weiteren Bestimmungen des Bundesrechts. Die Stiftung bietet einen oder mehrere weitergehende Vorsorgepläne an.