Die Stiftung bezweckt die Errichtung und den Betrieb eines Wohnheimes für volljährige Menschen mit einer geistigen Behinderung, welche zusätzlich an einer psychischen Störung leiden und/oder eine leichte körperliche Einschränkung aufweisen. Der Stiftungsrat bestimmt nach freiem Ermessen, wie der Stiftungszweck verwirklicht werden soll. Er kann insbesondere alle Massnahmen ergreifen und Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Stiftungszweck zu verwirklichen und zu fördern. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung im Kanton Bern / Gemeinde Unterlangenegg tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.