Die Genossenschaft plant, erstellt und betreibt kommunale Infrastrukturen und erbringt Dienstleistungen im Bereich Energie, insbesondere beschafft, überträgt, speichert und verteilt sie Strom an Endkunden im zugewiesenen Versorgungsgebiet der Genossenschaft. Die Genossenschaft wird nach dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit betrieben. Die angebotenen Dienstleistungen und Produkte sollen preiswert und wirtschaftlich, jedoch minimal kostendeckend erfolgen, um jederzeit eine möglichst hohe Verfügbarkeit gewährleisten zu können. Die Genossenschaft kann alle damit verbundenen Tätigkeiten und weiteren Dienstleistungen erbringen, wie die Förderung und Anwendung neuer Energie-, Infrastruktur- und Kommunikationstechniken für die im Versorgungsgebiet der Genossenschaft gelegenen Liegenschaften und Anlagen. Das Versorgungsgebiet der Genossenschaft richtet sich nach dem durch den Kanton Aargau definierten Netzgebiet. Die Genossenschaft kann auch ausserhalb des eigenen Versorgungsgebietes elektrische Energie abgeben und weitere Dienstleistungen erbringen, Liegenschaften und Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern, Verträge und Geschäfte abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern oder damit im Zusammenhang stehen. Die Genossenschaft kann sich ferner an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten, sowie Finanzierungen aller Art tätigen, insbesondere Darlehen an Dritte oder an Genossenschafter gewährleisten oder solche sicherstellen.