KIWI Tierschutzstiftung

UID: CHE-393.184.627 Kanton: ZH
Stiftung Zürich

Kennungen

Zefix-ID
1500020
UID
CHE-393.184.627

Adresse

Strasse
c/o Christian Screta Justrain 24
Ort
8706 Meilen
Kanton
ZH - Zürich / Zurich / Zurigo

Rechtsform (0110)

Deutsch Stiftung
Français Fondation

Beschreibung & Namen

1 Die Stiftung verfolgt folgende gemeinnützigen Zwecke: a) Unterstützung von Tierheimen in der ganzen Schweiz, insbesondere durch finanzielle Beiträge für die Betreuung, Fütterung, Unterbringung, tierärztlichen Untersuchungen und notwendigen Operationen der Haustiere. Es werden nur Tierheime unterstützt, die keine Haustiere aufgrund ihres Alters, Gebrechens oder Überbelegung töten und die sich uneigennützig, um die Haustiere kümmern; b) Verbesserung der Lebensverhältnisse herrenloser, unerwünschter oder notleidender Haustiere durch Übernahme aller damit verbundenen Ausgaben wie Aufnahme und Vermittlung der Haustiere: c) Artgerechte Unterstützung von nicht oder schwer vermittelbaren Haustieren bis zu deren Ableben; d) Unterstützung von unpolitischen Tierschutzprojekten und Tierschutzorganisationen in der gesamten Schweiz. 2 Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in der ganzen Schweiz tätig. 3 Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. 4 Die Stiftung verfolgt keine Selbsthilfezwecke. Die Stifter sowie Angehörige der Stifter und ihnen nahestehende Personen haben keinen Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Stiftung. 5 Die Einzelheiten der Begünstigung werden in einem Stiftungsreglement geregelt. Solange kein Reglement besteht, entscheidet der Stiftungsrat nach pflichtgemässem Ermessen über die Zusprechung von Stiftungsleistungen im Rahmen des Stiftungszweckes. 6 Dem Stiftungsrat steht das Recht zu, durch einstimmigen Beschluss Änderungen des Zwecks und der Stiftungsurkunde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beantragen. Dabei werden die Voraussetzungen gemäss Art. 85 (Änderung der Organisation), Art. 86 (Entfremdung vom Ursprungszweck) und Art. 86b ZGB (unwesentliche Änderungen) berücksichtigt. 7 Die Stifter behalten sich eine Zweckänderung nach Art. 86a Abs. 1 ZGB vor.

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