Hafenmeister verwalten den Verkehrsbetrieb von Hafenbehörden. Sie setzen Regeln und Vorschriften durch, die das Anlegen von Schiffen, den Umschlag und die Lagerung von Fracht und die Nutzung von Hafenanlagen betreffen. Sie leiten Polizeiarbeiten und Reinigungsarbeiten von Hafengrundstücken, Straßen, Gebäuden und Gewässern im Hafenbereich. Hafenmeister stellen ferner sicher, dass die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Einnahmen dokumentiert und der Abteilung für Rechnungsführung vorgelegt werden. Sie beraten Hafenbehörden hinsichtlich der Höhe und Neufestlegung von Hafengebühren und Dampfschifffahrtsunternehmen hinsichtlich der Nutzung von Hafeneinrichtungen. Sie leiten die Arbeiten, die mit Erstellung von täglichen und jährlichen Statistiken über Schiffe und Fracht verbunden sind.