Fahrgeschäftsbediener kontrollieren Fahrten und überwachen das Fahrgeschäft. Sie leisten bei Bedarf erste Hilfe, stellen Materialien zur Verfügung und erstatten der für den Bereich zuständigen Aufsicht unverzüglich Bericht. Sie führen die Eröffnungs- und Abschlussverfahren in den zugewiesenen Bereichen durch.