Leiter von Beherbergungsbetrieben/Leiterinnen von Beherbergungsbetrieben sind in einem Beherbergungsbetrieb für die Betriebsabläufe und die Strategieüberwachung zuständig. Sie verwalten Personal, Finanzen, Marketing und Betriebsabläufe, indem sie u. a. das Personal beaufsichtigen, finanzielle Aufzeichnungen führen und Tätigkeiten organisieren.