Leiter von Freizeiteinrichtungen/Leiterinnen von Freizeiteinrichtungen leiten den Betrieb von Einrichtungen, die Freizeitdienstleistungen anbieten, z. B. Gärten, Wellness-Einrichtungen, Zoos und Glücksspiel- und Lotteriebetriebe. Sie planen und organisieren den täglichen Betrieb der entsprechenden Mitarbeiter und Einrichtungen und stellen sicher, dass die Einrichtung den neuesten Entwicklungen in ihrem Bereich entspricht. Sie koordinieren die verschiedenen Abteilungen der Einrichtung und sind für die korrekte Ressourcen- und Geldernutzung verantwortlich.