Bürgermeister/Bürgermeisterinnen führen den Vorsitz im Stadt-/Gemeinderat und sind Hauptverantwortliche für die Überwachung der administrativen und praktischen Strategien der Stadt-/Gemeindeverwaltung. Sie vertreten ihre Stadt/Gemeinde bei festlichen und offiziellen Anlässen und fördern Tätigkeiten und Veranstaltungen. Sie haben gemeinsam mit dem Stadt-/Gemeinderat die Gesetzgebungsbefugnis auf lokaler oder regionaler Ebene inne und überwachen die Entwicklung und Umsetzung politischer Maßnahmen. Sie beaufsichtigen ferner das Personal und nehmen Verwaltungsaufgaben wahr.