Strahlenschutzbeauftragte sind für den Schutz vor schädlichen Wirkungen der Strahlenexposition zuständig. Sie gewährleisten die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, indem sie Sicherheitsmaßnahmen durchsetzen. Darüber hinaus entwickeln sie Strahlenschutzpläne insbesondere für Kernkraftwerke und kerntechnische Anlagen.