Praxisanleiter Sozialarbeit/Praxisanleiterinnen Sozialarbeit unterrichten, beaufsichtigen und bewerten Studierende im Fach Sozialarbeit vor, während und nachdem diese ihren Abschluss erlangt haben. Sie tragen zur Stellensuche der Studierenden bei und sind befugt, Studierende auf der Grundlage geeigneter Nachweise zu empfehlen.