Anbieten von Funkdiensten in Notfällen, z. B., wenn ein Schiff aufgegeben werden muss, wenn an Bord eines Schiffes Feuer ausbricht oder wenn die Funkgeräte teilweise oder vollständig ausfallen. Ergreifen vorbeugender Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit von Schiff und Besatzung vor Gefahren im Zusammenhang mit Funkgeräten, z. B. vor den durch elektrische und nichtionisierende Strahlung verursachten Risiken.