Eskortieren von Verdächtigen und erwiesenen Straftätern von einem Bereich zu einem anderen, z. B. innerhalb einer Haftanstalt oder von der Zelle zum Gerichtssaal; Sicherstellen, dass sie nicht fliehen, nicht gewalttätig werden oder anderweitig die Grenzen des zulässigen Verhaltens überschreiten; sowie in der Lage sein, auf Notfälle zu reagieren.