Die Vergütung der Arbeitnehmer/-innen durch Überprüfung von Anwesenheit, krankheitsbedingter Fehlzeiten, Urlaub und Überstunden in ihren Anwesenheitslisten berechnen. Steuer- und andere Vorschriften zur Berechnung des Brutto- und des Nettolohns berücksichtigen.