Ausüben von Buchführungstätigkeiten unter Einhaltung allgemein anerkannter Rechnungslegungsrichtlinien, wie Erfassen von Transaktionen zum aktuellen Preis, Quantifizieren von Waren, Trennen der persönlichen Konten von Führungskräften von denen des Unternehmens, Durchsetzen der Übertragung des Eigentums an Vermögenswerten zum Realisierungszeitpunkt und Gewährleisten des Grundsatzes der Wesentlichkeit.