Anordnen von und Teilnehmen an der Inspektion von Flugfeldeinrichtungen (einschließlich Gelände, Start- und Landebahnen, Umzäunungen, Rollfelder, Vorfelder, Gate-Belegungen und Servicebahnen) zur Gewährleistung der Sicherheit, der Gefahrenabwehr und der Effizienz des Betriebs und des reibungslosen Ablaufs des Flugbetriebs gemäß den Vorschriften der Federal Aviation Administration (FAA) und der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA).