Umsetzung von Plänen zur Nutzung organischer Nebenprodukte. Sicherstellen, dass die Nutzungspläne den einschlägigen Rechtsvorschriften, Verhaltenskodizes und Anbaurichtlinien entsprechen. Gewährleisten, dass Systeme zum Schutz von Mensch und Tier vor den Risiken organischer Nebenprodukte, wie Güllegase, vorhanden sind. Überwachen der Nutzung organischer Nebenprodukte und Ergreifen geeigneter Maßnahmen im Fall von Problemen.