Den Plan zur Gewährleistung der vollständigen Durchführung der Notfallverfahren in Krisen- oder Katastrophensituationen gestalten und ausführen. Bei der Ausarbeitung des Plans sollte die Art und Weise, wie die Besatzungsmitglieder bei präventiven und tatsächlichen Notfallsituationen zusammenarbeiten sollten, festgelegt werden. Die Kommunikation auf dem Flughafen verwalten, Evakuierungsverfahren und Fluchtwege vorbereiten sowie während Simulationen oder in echten Notfallsituationen Zugang zu Bereichen beschränken.