Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der angeschlossenen Arbeitgeber sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Stiftung können sich nur Arbeitgeber anschliessen, die Mitglied der Gründerverbände der Ausgleichskasse PANVICA sind. Sie kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Die Stiftung kann für einzelne angeschlossene Arbeitgeber separate Vorsorgewerke errichten oder mehrere angeschlossene Arbeitgeber in einem separaten Vorsorgewerk zusammenführen. Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.