Die Einzelunternehmung bezweckt die Führung eines Gastrobetriebs. Sie kann ergänzend Veranstaltungen organisieren und durchführen, insbesondere kulturelle Anlässe, Musikveranstaltungen mit Live-Auftritten. Die Einzelunternehmung kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.