Die Gesellschaft bezweckt, in der Schweiz und im Ausland, die Erbringung der Trustee-Tätigkeit im Sinne von Art. 17 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (Finanzinstitutsgesetz, FINIG). Die Gesellschaft kann Beratungs- und Organisationsaufgaben durchführen. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer Bewilligung als Vermögensverwalter im Sinne des genannten Gesetzes bedarf. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle weiteren kommerziellen, finanziellen und anderen Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann auch Finanzierungen auf eigene oder fremde Rechnung durchführen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte übernehmen sowie Mittel auf den Geld- und Kapitalmärkten aufnehmen und investieren.
Blue Lake Wealth SA