Die Kammer bezweckt nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit die Förderung von Handel und Wirtschaft zwischen Deutschland einerseits, der Schweiz und Liechtenstein andererseits. Sie berät, vermittelt und informiert über alle Gebiete der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen und schlichtet bei auftretenden Schwierigkeiten. Sie unterhält fortlaufend Kontakt mit den Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Unternehmen dieser Länder. Die Kammer befasst sich nicht mit Politik. Die Kammer kann Grundstücke erwerben, belasten und veräussern. Die Kammer kann Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.