Die Stiftung bezweckt ungefähr zu je einem Viertel folgende Institutionen mit wiederkehrenden Zuwendungen zu unterstützen: a) Pilgermission St. Chrischona, Verein, in Bettingen. b) Stiftung Chrischona Heime, in Zürich. c) Stiftung der Heilsarmee in der Schweiz, in Bern; der letzte Viertel ist mit einmaligen oder wiederkehrenden Zuwendungen d) gemeinnützigen Institutionen mit den primären Zwecken wie Wohlfahrt (Berghilfe), Tierschutz (Tierheime) und christlicher Evangelisation gemäss Stiftungsratsbeschluss zukommen zu lassen.