Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen der Vermögensverwaltung für die Muttergesellschaft oder deren Tochtergesellschaften und deren Inhaber. Ausgeschlossen ist die Annahme von Publikumsvermögen und Tätigkeiten, welche eine FINMA-Bewilligung erfordern. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.