Die Stiftung bezweckt den Betrieb eines Alters- und Pflegeheims. Die Stiftung kann sowohl intern als auch extern weitere Einrichtungen und Dienstleistungen für Betagte oder Pflegebedürftige betreiben resp. anbieten oder sich an solchen beteiligen, sofern dies im Interesse der Öffentlichkeit liegt. Im Übrigen kann die Stiftung alle Massnahmen treffen und Aktivitäten entfalten, die dem Erreichen des Stiftungszweckes dienen. Sie kann insbesondere auch Liegenschaften erwerben, mieten und vermieten.