Die Stiftung bezweckt, ausgehend vom Gedanken tätigen Christentums, das Altersheim Asyl Ruhesitz in Beringen zu übernehmen, zweckmässig auszubauen, zu unterhalten und auf gemeinnütziger Grundlage zu betreiben. Das Heim soll grundsätzlich jedermann zugänglich sein. Die näheren Bestimmungen über die Durchführung des Stiftungszweckes können durch den Stiftungsrat in einem Reglement niedergelegt werden. Das Reglement bedarf der Genehmigung durch die Stifterin und ist der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. [Publikation des vollständigen ansonsten unveränderten Zwecks.]