Der Verein bezweckt die Förderung des Einsatzes von Informationstechnologie zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Bürgernähe in der Rechtspflege von Bund, Kantonen und Gemeinden. Dies gilt insbesondere in den Bereichen: a. Rechtsetzung; b. öffentliche Register; c. Gerichte und Justizbehörden; d. elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Verfahrensbeteiligten und den Behörden; e. Personenidentifikation, digitale Signatur und öffentliche Beurkundung in elektronischer Form; f. wissenschaftliche und juristische Publikationen, einschliesslich deren Zugänglichkeit; g. Archivierung.