Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Administration aller Angelegenheiten der Aktionärsfamilie im Zusammenhang mit deren Generationenübergang, insbesondere bezüglich der Testamentsvollstreckung oder Zuwendungen zwischen Familienmitgliedern. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften gründen.