Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Liegenschaften und Beteiligungen sowie ganz allgemein die Verwaltung von eigenem Vermögen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, Massnahmen ergreifen und Verträge abschliessen, die damit in Verbindung stehen oder geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen gleicher oder verwandter Branchen beteiligen oder derartige Unternehmungen erwerben oder errichten und finanzieren.