Leiter von Gesundheitseinrichtungen/Leiterinnen von Gesundheitseinrichtungen beaufsichtigen die Tätigkeit von Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Reha-Zentren, häuslichen Pflegediensten und Altenpflegeheimen, um sicherzustellen, dass die Einrichtung die Anforderungen erfüllt, die Patienten/Patientinnen und Bewohner/Bewohnerinnen betreut werden, die Einrichtung aufrechterhalten wird und die erforderliche Ausrüstung vorhanden ist. Zudem beaufsichtigen sie das Personal und sorgen für die Führung von Aufzeichnungen.