Gerichtsverwalter/Gerichtsverwalterinnen nehmen Leitungsaufgaben bei einem Gericht wahr, z. B. Personalbeaufsichtigung, Verwaltung, Kommunikation mit Richterinnen/Richtern und Verfahrensüberprüfung. Sie verwalten zudem die Finanzen des Gerichts und überwachen die Instandhaltung des Gebäudes und der Einrichtung.