Jederzeitige Gewährleistung der Einhaltung der Rechtsvorschriften und betrieblichen Verfahren im Hinblick auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum. Sicherstellen der Kenntnis und Einhaltung aller Unternehmensrichtlinien in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit sowie Chancengleichheit am Arbeitsplatz. Erfüllen aller sonstigen nach vernünftigem Ermessen erforderlichen Aufgaben.