Bankmanager/Bankmanagerinnen beaufsichtigen das Management eines oder mehrerer Tätigkeitsfelder einer Bank. Sie legen Maßnahmen zur Förderung eines sicheren Bankgeschäfts fest, stellen die Einhaltung der wirtschaftlichen, sozialen und kommerziellen Ziele sicher und sorgen dafür, dass sämtliche Abteilungen, Tätigkeiten und kommerziellen Richtlinien der Bank mit den rechtlichen Anforderungen in Einklang stehen. Ihnen sind Angestellte unterstellt und sie sorgen für ein wirksames Arbeitsverhältnis der Angestellten.