Fachtierärzte/Fachtierärztinnen verfügen über eine umfassende wissenschaftliche Ausbildung. Sie sind befugt, im Einklang mit nationalen und internationalen Rechtsvorschriften im Interesse der Tiergesundheit, des Tierwohls und der Volksgesundheit alle Aspekte der Veterinärmedizin auf unabhängige, ethische und persönlich verantwortliche Weise wahrzunehmen. Darüber hinaus benötigen sie eine anerkannte Qualifikation und/oder Erfahrung mit einer bestimmten Tierart und/oder einem bestimmten tiermedizinischen Verfahren.
Tierärztliche Fachrichtungen werden im Allgemeinen nach Arten und/oder Verfahren untergliedert, z. B.:
Arten können z. B. Pferde oder Zootiere sein;
Verfahren können z. B. Kardiologie, Orthopädie und Unfallchirurgie sein.
Aktuelle Listen der Spezialisierungen und Einzelheiten zu den erforderlichen Erfahrungen und Qualifikationen finden Sie hier:
http://www.ebvs.org/
https://www.avma.org/Pages/home.aspx
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständigen nationalen Stellen.