Fischereiaufseher verfassen Aufzeichnungen und Berichte über die Fangtätigkeit sowie die Einhaltung und Durchsetzung der im Fanggebiet geltenden Bestandserhaltungsmaßnahmen, indem sie die Position des Schiffes, das eingesetzte Fanggerät und den Fang selbst kontrollieren. Sie legen die für die wissenschaftliche Überwachung des Fischfanggebiets erforderlichen Berichte vor, bieten Beratung zu Richtlinien an und übernehmen Planungs- und Koordinierungsaufgaben.