Alle im Meer vorkommenden Flossen-, Krebs-, Weich- und anderen Formen aquatischen Lebens (einschließlich Kalmaren, Meeresschildkröten, Quallen, Seegurken und Seeigeln und Rogen dieser Tiere), ausgenommen Vögel oder Säugetiere, die dem Meer für den menschlichen Verzehr entnommen werden.