Durchführung von Risikobewertungsverfahren unter Verwendung beliebiger Instrumente oder Leitlinien. Erkennen, ob die Äußerungen des Patienten darauf schließen lassen, dass er eine Gefahr für sich selbst oder für andere darstellt, indem ggf. direkte Fragen gestellt werden. Schaffung einer Atmosphäre, die den Patienten dazu bringt, etwaige Selbstmordgedanken zur Sprache zu bringen, und Bewertung der Wahrscheinlichkeit, dass diese Gedanken in die Praxis umgesetzt werden.