Fähigkeit, das Schuhoberteil über den Leisten zu ziehen und an der Brandsohle zu befestigen, entweder von Hand oder unter Einsatz spezieller Maschinen zum Zwicken der Vorderkappe, des Gelenks und des Sitzes. Zusätzlich zur Zuständigkeit für die wesentlichen Zwicktätigkeiten Verantwortung für folgende Tätigkeiten zur Herstellung von gezwicktem Schuhwerk: Befestigen des Unterteils und der Sohle, Thermofixierung, Anbringen und Pressen der Sohle, Kühlen, Bürsten und Polieren, letzter Schlupf (vor oder nach der Endbearbeitung) und Befestigen des Absatzes usw.