Sozialversicherungsfachangestellte beraten Kunden über Sozialversicherungsleistungen und stellen sicher, dass sie Leistungen, auf die sie Anspruch haben, geltend machen. Zudem bieten sie Beratung im Falle von Beförderungen und anderen angebotenen Leistungen, beispielsweise Lohnergänzungsleistungen. Sie unterstützen Kunden bei Anträgen auf Leistungen im Falle von Krankheit, Mutterschaft, Rente, Invalidität und Arbeitslosigkeit oder für Familien. Sie untersuchen den Leistungsanspruch des Kunden, indem sie seinen Fall genau betrachten, die Rechtsvorschriften und den Anspruch prüfen und eine angemessene Vorgehensweise vorschlagen. Außerdem legen Sozialversicherungsfachangestellte die Aspekte einer bestimmten Leistung fest.