Herstellung von Messern und Schneidklingen für Maschinen oder mechanische Geräte sowie von Handwerkzeugen wie Zangen und Schraubendrehern. Herstellung von nicht motorbetriebenen landwirtschaftlichen Handwerkzeugen, Sägen und Sägeblättern, einschließlich Kreis-und Kettensägeblättern. Herstellung austauschbarer Werkzeuge für Handwerkzeuge mit und ohne Kraftantrieb oder für Werkzeugmaschinen: Bohr-, Stanz-, Fräsmaschinen usw. Herstellung von Druckstempeln, Formkästen und Formen (mit Ausnahme von Kokillen), Schraubstöcken und Schraubzwingen sowie von Schmiedewerkzeugen: Essen, Ambossen usw.