Prüfung der Berichte über die Schadensbewertung oder die Schadensuntersuchung, um festzustellen, ob die Schäden oder Verletzungen des Versicherten durch die Versicherung gedeckt sind und ggf. zu bewerten, in welchem Umfang sie gedeckt sind und welche Erstattungen der Versicherer leisten muss.