Amtstierärzte/Amtstierärztinnen sind Fachleute mit einer umfassenden wissenschaftlichen Ausbildung. Sie sind befugt, im Einklang mit nationalen und internationalen Rechtsvorschriften alle Aktivitäten der Veterinärmedizin mit besonderem Schwerpunkt auf der Tiergesundheit, dem Tierwohl und der Volksgesundheit auf unabhängige, ethische und persönlich verantwortliche Weise wahrzunehmen. Sie sind zuständig für nationale Tierseuchenbekämpfungsprogramme, den Schutz der öffentlichen Gesundheit und Lebens- oder Futtermittelkontrollen, Tierbeförderungen sowie die Ein- und Ausfuhr lebender Tiere und tierischer Erzeugnisse.