Durchführung von Inspektionen in einem Schlachtbetrieb oder in verschiedenen Einrichtungen zur Verarbeitung und Weiterverarbeitung von Fleisch. Kontrolle von Betrieben, in denen Tiere geschlachtet werden und Fleisch verarbeitet wird. Untersuchung der Tiere und Schlachtkörper vor und nach der Schlachtung, um Anzeichen von Krankheiten oder sonstige Anomalien festzustellen. Überprüfen, dass die bei Verarbeitung und Vertrieb von Fleisch und Fleischerzeugnissen verwendeten Zutaten den staatlichen Reinheits- und Gütenormen entsprechen.