Gewährleistung eines hohen Maßes an Lebensmittelsicherheit in der EU durch kohärente Maßnahmen im Agrarsektor und angemessene Überwachung bei gleichzeitiger Gewährleistung eines wirksamen Binnenmarkts. Dies erfordert folgende Maßnahmen:
Sicherstellung wirksamer Kontrollsysteme und Beurteilung der Einhaltung der EU-Standards zu Lebensmittelsicherheit und -qualität in der EU sowie in Drittländern in Bezug auf Exporte in die EU;
Unterhaltung internationaler Beziehungen zu Drittländern und internationalen Organisationen in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit;
Unterhaltung von Beziehungen zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und Gewährleistung eines wissenschaftlich begründeten Risikomanagements.